Absteckung undTrassierung
Damit derjenige, der bauen möchte, weiß, wo genau das Bauwerk errichtet werden soll, muss abgesteckt werden. Absteckung bedeutet die Übertragung von geplanten Punkten/ Achsen in die Örtlichkeit. Abgesteckt wird zum Beispiel der Grundriss eines Gebäudes oder die Achse eines linienförmigen Bauwerks (Straße).
Nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (vom 1.3.2000, zuletzt geändert am 9.5.2000) müssen vor Baubeginn die Grundrisslage und die Höhenlage der genehmigten baulichen Anlage abgesteckt sein.
Bei einem Gebäude werden im Normalfall eine Grob- und eine Fein-absteckung durchgeführt. Bei linienförmigen Bauwerken (Straße) erfolgt eine Trassierung.
Ich kann für Sie alle Absteckungsarbeiten durchführen. Dabei können wir sowohl die Lage als auch die Höhe von Punkten in die Örtlichkeit übertragen.
Grobabsteckung/ Baugrubenabsteckung
Da der Bauaushub teuer ist und nicht eine übermäßig große Baugrube ausgeschachtet werden soll, ist es notwendig, vor dem Begin der Ausschachtung, die Lage des Bauwerkes in der Örtlichkeit zu kennen. Grobabsteckung bedeutet die Kennzeichnung der Baugrube in der Örtlichkeit. Dazu werden die Gebäudeeckpunkte abgesteckt und durch Pfähle (oder sonstige Kennzeichnungen) vermarkt. Danach kann die Baugrube ausgeschachtet werden.
Feinabsteckung
Nach der Baugrubenausschachtung erfolgt die Feinabsteckung. Dabei werden die Gebäudeecken präzise abgesteckt und ein Schnurgerüst erstellt, da vermarkte Punkte bei der Bautätigkeit schnell verloren gehen können. Dazu werden in oder außerhalb der Baugrube (je nach zur Verfügung stehendem Platz) an dicke Pfähle waagerechte Bretter geschlagen. Auf diese Bretter werden mit Nägeln Punkte markiert. Wenn Schnüre zwischen die Nägel gespannt werden, so entstehen durch die Schnittpunkte der Schnüre die Gebäudeecken.
Ich unterbreite Ihnen gerne ein Angebot.
Rufen Sie doch einfach an!