Bebauungsplan

Der Bebauungsplan regelt für einen Teilbereich der Gemeinde die bauliche oder sonstige Nutzung. Es werden Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und örtliche Verkehrsflächen festgesetzt. Darüber hinaus können noch andere Festsetzungen, die im Baugesetzbuch genannt sind, getroffen werden.

Das gesamte Gemeindegebiet ist in der Regel aber nicht von Bebauungsplänen abgedeckt. Denn Bebauungspläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das bedeutet auch, dass kein Bürger einen Anspruch darauf hat, dass die Gemeinde seine Grundstücke überplant.

Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Damit ist der Bebauungsplan für jedermann rechtsverbindlich und setzt in seinem Geltungsbereich für jedes Grundstück die Nutzung fest. Ist ein Grundstück bisher anders genutzt, so hat diese Nutzung Bestandsschutz. Wenn der Grundstückseigentümer seine bisherige Nutzung ändern möchte, dann muss er sich nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan richten. Der Bebauungsplan ist also eine Grundlage für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Bauvorhaben.

Ich erstelle Ihnen gerne verschiedene Bebauungsplanvorschläge oder wirke beim Bürgerbeteiligungsverfahren mit.

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