Antrag auf Erteilung einer landschaftsschutzrechtllichen Erlaubnis

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, die im Bundesnaturschutzgesetz und im Landschaftsgesetz NRW verankert ist, will den Freiraum und seine Funktionen und somit die Lebensgrundlagen für Flora und Fauna nachhaltig sichern.

In Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten stehen Bauvorhaben Verbote der Schutzverordnungen / Landschaftspläne entgegen. Von diesen Verboten kann die Untere Landschaftsbehörde auf schriftlichen Antrag hin unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme erteilen.

Auch die Errichtung baulicher Anlagen im Außenbereich verursacht Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Inanspruchnahme wertvoller Landschaftsstrukturen erfordert dabei Kompensationsmaßnahmen. Der Umfang der Kompensations-maßnahmen hängt dem Maß der Beeinträchtigung sowie der Umgebungssituation ab.

Die Kompensationsmaßnahmen müssen zudem geeignet sein, das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederherzustellen oder neu zu gestalten.

Dem Antrag auf Erteilungung einer landschaftsschutzrecht-lichen Erlaubnis müssen beigefügt sein:

  1. Begründung des Antrags
  2. Übersichtsplan
  3. Bestandsplan
  4. Beschreibung des Bauvorhabens
  5. Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen
  6. Eingriffsbilanzierung

Gerne übernehme ich für Sie die Erstellung des Antrages.

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