Beseitigung von Niederschlagswasser

In den letzten Jahrzehnten wurden immer mehr Flächen durch Straßen, Stellplätze, Wege, Terrassen mit Beton-asphalt und Pflasterbelägen versiegelt. Dazu kommen alle Arten von Gebäuden und Bedachungen. Die Befestigung und Versiegelung von Flächen verhindert die Versickerung von Regenwasser, verring-ert die natürliche Verdunstung, zerstört Lebensraum für Tiere und Pflanzen an der Erdoberfläche und im Boden. Die Folgen sind: hoher und schneller Abfluss der Regenwässer in der Kanalisation, Hochwasserereignisse, Senkung des Grundwasserspiegels, Belastung der Gewässer durch z. B. Abschläge aus Mischkanälen.

Durch Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers und Entsiegelung können diese Beeinflussungen reduziert werden.

Die Einleitung des Regenwassers muss durch die Untere Wasserbehörde geneh-migt werden. Hierzu ist ein Antrag erforderlich, der auch einen Auszug aus der Deutschen Grundkarte, einen Lage-plan und die Berechnung der Ver-sickerungsanlage beinhaltet.

Man unterscheidet folgende Versicke-rungsarten:

  • Flächenversickerung
  • Muldenversickerung
  • Rigolen- oder Rohrversickerung
  • Schachtversickerung (nur in Ausnahmefällen).

Als Anlieger eines Gewässers (z. B. Bach oder Graben) haben Sie auch die Möglichkeit, das unbelastete Regen-wasser direkt einzuleiten.

Gerne übernehme ich für Sie die Aus-arbeitung Anträge.

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